Warum gibt es Kinderrechte?
Kinderrechte existieren, weil Kinder besonders
schutzbedürftig sind und andere Bedürfnisse als Erwachsene haben. Sie sollen
sichern, dass Kinder in einer sicheren und förderlichen Umgebung aufwachsen
können. Ihre Rechte sollen von den
Erwachsenen respektiert werden und sie sollen allen Kindern gute
Entwicklungsmöglichkeiten garantieren. Die Kinderrechte unterstützen Kinder
darin, dass sie innerhalb der Familie, Gemeinschaft und Gesellschaft als
Individuen mit ihren eigenen Anliegen, Interessen und Ansichten anerkannt
werden.
Um diese Rechte von Kindern und Jugendlichen zu sichern,
wurde am 20. November 1989 das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (oder
auch UN-Kinderrechtskonvention oder kurz UN-KRK) von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
Die Konvention ist das erste Abkommen, das die internationale Anerkennung der
Menschenrechte von Kindern festschreibt. Zum Wohle von Kindern und Jugendlichen
im Alter von 0 bis 18 Jahren festlegt.
Die Konvention wurde durch die Bundesrepublik
Deutschland ratifiziert und trat am 5. April 1992 in Kraft. Inzwischen
wurde die UN-KRK nahezu weltweit in fast allen Ländern ratifiziert. Das
heisst aber nicht, dass sie überall und in allen Ländern und von allen Eltern
auch beachtet wrden!
Kinderrechte sind nicht ausdrücklich im deutschen
Grundgesetz verankert, obwohl sie durch die UN-Kinderrechtskonvention auf
der Ebene eines Bundesgesetzes gelten. Seit einer Volksabstimmung im Jahr 2018 aber
immerhin im Artikel 4 der Hessischen Verfassung.