Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem*der Vorsitzenden, dem*der stellvertretenden Vorsitzenden und 1 bis 5 Beisitzer*innen und wird von der Vollversammlung für zwei Jahre gewählt. Der Vorstand richtet sich in seiner Arbeit nach der Satzung des Jugendrings und dem jeweils aktuellen Konzept des Jugendrings.