Förderung aus dem Jugendpflegeetat
Darmstädter Kinder- und
Jugendgruppen können beim Jugendamt Mittel aus dem Jugendpflegeetat der Stadt
beantragen. Vergeben werden die Fördermittel nach einer Richtlinie, die für das
Jahr 2020 von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Jugendamt, Kämmerei, Rechtsamt
und Vertretern der freien Träger – darunter auch der Jugendring - grundlegend
erneuert wurden. Die Richtline wurde stark vereinfacht und wesentlich
übersichtlicher gestaltet.
Die Tagessätze für
Veranstaltungen und Maßnahmen werden jährlich nach dem vorhandenen Budget von
der AG Richtlinien festgelegt. Das Budget wird jährlich dynamisiert. Die Tagessätze
wurden so erhöht, dass darin nun schon Sachmittel enthalten sind, eine
Beantragung von Sachmitteln ist nicht mehr nötig. Lediglich die 50 Förderung
von Sachmitteln in einer Höhe von über 2.000 € Kosten müssen wie bisher über
einen Haushaltsantrag gestellt werden.
Zum Download aller aktuellen
Dokumente und Informationen, die für eine Förderung wichtig sind.
Fragen zur Förderung beantwortet
gerne der Jugendring - meldet euch im Büro – oder das Jugendamt, Abteilung Kinder-
und Jugendförderung.
Hier die die
grundsätzlichen Fördervoraussetzungen, alle weiteren Infos in den Dokumenten:
Zuschüsse
gemäß dieser Richtlinie dürfen nur für Zwecke der Kinder- und Jugendarbeit verwendet
werden.
Die
Kriterien für die "Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe"
nach § 75 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) werden auch bei der
Gewährung von Zuschüssen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zugrunde
gelegt.
Auf die
Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzgesetzes ist bei der Durchführung der
Maßnahmen zu achten.
Die
Gewährung von Leistungen nach dieser Richtlinie ist nur möglich für Träger der
freien Jugendhilfe, mit denen eine Vereinbarung gemäß § 72 a Abs. 4SGB
VIII mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt besteht.
Gefördert
werden Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit für Menschen von 5 Jahren bis zum
vollendeten 26. Lebensjahr.
Es werden
Verbände, Vereine oder Gruppen der Jugend und andere Träger der Jugendhilfe gefördert,
die grundsätzlich ihren Sitz in der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben: Die
Teilnehmenden müssen ihren 1. oder 2. Wohnsitz in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt haben. 20 Prozent der Teilnehmenden können ihren Wohnsitz außerhalb
der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben.
Nicht
gefördert werden können insbesondere:
-
Veranstaltungen im Bereich der Schule/des Kindergartens, -horts
-
Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen, -lagern haben
- Veranstaltungen, die den technischen Übungen dienen
- Veranstaltungen mit überwiegend religiösem Charakter
-
Veranstaltungen gewerkschaftlicher oder parteipolitischer Art
-
Veranstaltungen, die von gewerblichen Trägern durchgeführt werden
-
Besuch von (Weihnachts-)Märkten, öffentlichen Festen, Kerbveranstaltungen
Sollten
Zweifel bezüglich der Förderungswürdigkeit bestehen, kann im Vorfeld eine
entsprechende Rücksprache mit der Kinder- und Jugendförderung erfolgen.