Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes und somit Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Es handelt sich um ein kommunales Verfassungsorgan. Ihm gehören Mitglieder der Vertretungskörperschaft des öffentlichen Trägers an (Stadtverordnetenversammlung der Stadt Darmstadt) sowie Menschen, die von den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe und der Jugendverbände vorgeschlagen werden.
Laut Satzung des Jugendamtes Darmstadt werden in Darmstadt die Aufgaben der Jugendhilfe durch den Jugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören stimmberechtigte und beratende Mitglieder an. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Darmstadt oder in diesem Gebiet Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder beträgt 15 Personen, davon sollen mindestens 7 Frauen sein. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an: der/die Oberbürgermeister/in oder der/die für das Jugendamt zuständige Dezernent/in, 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder von dieser gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, 6 Personen, die auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch die Stadtverordnetenversammlung zu wählen sind. Als beratendes Mitglied der Verwaltung gehört dem Jugendhilfeausschuss der/die Leiter/in der Verwaltung des Jugendamtes an, im Vertretungsfall deren/dessen Stellvertreter/in.
Als beratende Mitglieder entsenden folgende Institutionen jeweils ein Mitglied: Familiengericht oder Jugendgericht, Arbeitsverwaltung (Berufsberatung), Deutscher Gewerkschaftsbund Starkenburg, Handwerkskammer, Staatliches Schulamt (Schulen), Polizei (Jugendkoordinator/in), örtliche Religionsgemeinschaften wie evangelische Kirche, katholische Kirche, jüdische Kultusgemeinde, muslimischer Glaubensbereich, Kinderbeauftragte/r, Ausländerbeirat, Stadtschüler*innenrat, Stadtelternbeirat, Elternvertretung von Kindertagesstätten, aus den Fachausschüssen des Jugendhilfeausschusses jeweils die Vorsitzenden.
Der Jugendhilfeausschuss berät frühzeitig in allen, die Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien betreffende Planungs- und Entwicklungsvorhaben der Gebietskörperschaft. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung, der Förderung der freien Jugendhilfe, der Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe auf kommunaler Ebene. Er hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der Satzung des Jugendamtes, sowie der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel und der von ihr gefassten Beschlüsse. Der Jugendhilfeausschuss hat gemäß § 71 Abs. 3 SGB VIII das Recht, an die Vertretungskörperschaft Anträge zu stellen.